cw: Diskussion von Psychiatrie, Eugenik, Euthanasie und Homofeindlichkeit anhand von expliziten Zitaten.

Irgendwann im letzten Sommer bin ich auf einem Flohmarkt hier in der Nachbarschaft über eine Kiste mit medizinischen Lehrbüchern aus den 50er und 60er Jahren gestolpert. Darunter war auch der Grundriß der Psychiatrie und Neurologie mit besonderer Berücksichtigung der Untersuchungstechnik von Gerhard Kloos aus dem Jahr 1962. Mein Interesse hat das Buch vor allem geweckt, weil es aus der Zeit vor der Adoption des ICD zur Klassifikation von Diagnosen in Deutschland stammt. Zudem fiel in 1962 Homosexualität nicht nur noch klar in den Zuständigkeitsbereich der Psychiatrie (auch der DSM kennt bis 1973 Homosexualität als Diagnose), sondern war zudem noch kriminalisiert. Zunächst war ich also daran interessiert, wie in einem psychiatrischen Lehrbuch der Zeit mit Homosexualität und deren Kriminalisierung umgegangen wurde. Insofern habe ich bekommen was sich wollte: Kloos legt besonderen Wert auf die juristische Relevanz der von ihm dargestellten Pathologien. Anders als der DSM, der auch in seiner ersten Auflage von 1952 versuchte, eine klare Trennung von juristischen und klinischen Kategorien zu etablieren (American Psychiatric Association 1952, 10), besteht für Kloos eine klare Affinität zwischen Psychiatrie und Gerichtsbarkeit. In seiner Einleitung schreibt er, dass

[d]a der Arzt heute oft auch als Gutachter in Anspruch genommen wird, […] die gerichts- und sozial-medizinische Beurteilung der einzelnen Krankheiten, die sonst gewöhnlich zu kurz kommt, besonders berücksichtigt [wurde]. (Kloos 1962, 6)

Für den größten Teil des Buchs äußert sich die “gerichts- und sozial-medizinische Beurteilung” vorallem durch Kommentare zur Beurteilung von Zurechnungsfähigkeit und ob eine Krankheit als Scheidungsgrund zulässig ist. Insbesondere in Bezug auf “Psychopathie” geht Kloos allerdings weiter. Hier wird klar, dass Kloos das Verhältnis von Psychiatrie und Justiz als eine natürliche Symbiose versteht1:

Als Psychopathie bezeichnet man angeborene Abnormalitäten der menschlichen Wesensart (ererbte Abwegigkeiten des Charakters, einschließlich des Temperaments, gleichsam “Mißbildungen” des Willens-, Trieb- und Gefühlslebens).

Psychopathie ist also kein Krankheitsvorgang (Prozeß), sondern eine von der Norm abweichende seelische Veranlagung (Konstitution). Die Träger solcher Abartigkeiten nennt man psychopathische Persönlichkeiten oder kurz Psychopathen. Ein Psychopath ist also ein charakterlich abnorm veranlagter Mensch. Über seine Intelligenz ist mit dieser Diagnose nichts ausgesagt; er kann geistig hochbegabt, durchschnittlich oder schwachsinnig sein. […] Psychopathen sind also einerseits keine Geisteskranken, denn es besteht bei ihnen kein psychischer Krankheitsprozeß, andererseits aber auch keine seelisch ganz gesunden Menschen, denn sie haben eine abnorme Wesensart. Diese ist jedoch nicht scharf abgrenzbar, sondern geht fließend in die Norm über; sie unterscheidet sich von dieser nur gradweise (quantitativ). […] Die Feststellung einer Abnormalität enthält hier zugleich eine Wertung: Von Psychopathie spricht man nur bei solchen Abartigkeiten des Gefühls- und Willenslebens, die für ihren Träger oder für die Gemeinschaft unerwünscht sind, weil sie zu innerseelischen oder (bzw. und) zwischenmenschlichen Schwierigkeiten führen. Es handelt sich also stets um eine irgendwie ungünstige Andersartigkeit des Wesens, welche die Lebenstüchtigkeit, Anpassungsfähigkeit und Brauchbarkeit des Betroffenen vermindert, ihm die persönliche oder soziale Bewährung im Lebenskampf erschwert. Psychopathen sind somit Versager (Leidende) oder Störer (Gemeinschaftsbelastende) oder beides zugleich; das zeigt sich überall, wo besondere Anforderungen an sie herantreten: im Beruf, in der Ehe, im Zusammenleben mit anderen Menschen, im Kriegsdienst und bei Schicksalsschlägen aller Art. (Kloos 1962, 426 f.)

Kloos grenzt Psychopathen von Kranken ab, indem er Psychopathie ihrem essenziellen Wesen zuschreibt, weiter verortetet er den Kern der Diagnose explizit in ihrer sozialen Bedeutung. Psychopathen werden insofern zum Gegenstand der Psychiatrie, wie sie die Gemeinschaft belasten. Kloos ist nicht subtil: Psychiatrie funktioniert hier als Erweiterung der Justiz mit dem Auftrag, die soziale Ordnung zu sanktionieren. Noch deutlicher ist er im Kontext jugendlicher Psychopathen, über die er, unter der Überschrift Schutz der Gemeinschaft vor Asozialen, schreibt:

Jede, selbst die beste Erziehung findet im Erbgut des Zöglings nicht nur ihre Grundlage, sondern auch ihre Grenze. Bei aller verdienten Achtung vor den Leistungen der Pädagogen teilen wir heute nicht mehr den naiven Glauben an die Allmacht der Erziehung, den die Vertreter der “Milieutheorie” noch hatten. Es gibt Jugendliche mit derart schlechter Veranlagung, daß alle Besserungsversuche, Zuchtmittel und Strafen bei ihnen erfolglos bleiben. Sie sind weder durch liebevolle Behandlung noch durch beharrliche Strenge von ihrer asozialen oder kriminellen Einstellung abzubringen. Aus ihrer Reihe gehen die späteren Berufsverbrecher und Außenseiter der Gesellschaft (Landstreicher, Zuhälter, Prostituierte usw.) hervor.

Diese Unerziehbaren gehören nicht in Erziehungsanstalten, sondern in Arbeitshäuser2. Hier wird einerseits ihre Arbeitskraft noch nutzbringend verwendet, andererseits die Gemeinschaft vor ihnen wirksam geschützt. Der Mühe- und Kostenaufwand der Fürsorgeerziehung würde sich bei ihnen wegen Aussichtslosigkeit nicht lohnen. (Kloos 1962, 460)

Die Gruppe der ‘sexuell perversen Psychopathen’ ist dann auch direkt nach den Paragrafen des StGB unterteilt, über Homosexualität schreibt Kloos:

Homosexualität == sexuelle Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts. Homosexualität unter Männern nennt man Uranismus oder Päderastie (strafbar nach §175 und 175a StGB.) unter Frauen Tribadie oder lesbische Liebe (nicht strafbar). In der Pubertät sind Schwärmereien für gleichgeschlechtliche Lehrer oder Freunde nichts Außergewöhnliches, da die endgültige Sexualität sich aus einer ursprünglichen bisexuellen Anlage entwickelt; krankhaft ist nur das Ausbleiben der späteren Richtung des Sexualtriebes auf das andere Geschlecht. Die Homosexualität ist zum Teil anlagebedingt und dann oft mit Körpermerkmalen des anderen Geschlechts verbunden (z.B. hoher Stimme, breiten Hüften, weichlichen Gesichtszügen beim Manne), wozu sich auch eine Vorliebe für das Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts gesellen kann (Transvestismus); zum größeren Teil entsteht sie aber durch Verführung in der Jugend, da die ersten geschlechtlichen Erlebnisse für das endgültige Sexualziel meist entscheidend sind; die verführten Jugendlichen bleiben einfach in der Homosexualität stecken. Daher die scharfen Strafmaßnahmen gegen homosexuelle Jugendverderber. Die Homosexualität kommt in allen Graden vor: von der hingebenden Freude am Bilden und Lenken junger Menschen des gleichen Geschlechts bis zu den groben Formen körperlicher Sexualbetätigung. (gegenseitige Onanie, Lutsch- und Afterverkehr). (Kloos 1962, 433)

Kloos beschränkt sich an dieser Stelle nicht auf die Feststellung faktisch gegebener strafrechtlicher Relevanz, sondern liefert gleich eine (sozial-)psychiatrische Begründung der Rechtslage. In diesen Passagen wird eine Medizin/Psychiatrie dargestellt, deren Aufgaben eine Sorge um die Gesundheit des Volkskörpers im völkischsten, eugenischsten Sinne umfasst.

Figure 1: Gerhard Kloos (Koller 2019, 24)

Der geneigten Leser’in wird die Nähe Kloosens Vokabular zur Sprache des Nationalsozialismus aufgefallen sein. Die erste Auflage seines Lehrbuchs veröffentlichte Kloos in 1944 (Kloos 1944). Zu diesem Zeitpunkt war er Leiter der Landesheilanstalten Stadtroda, wo, unter seiner Verantwortung ab spätestens 1942, in der dort angegliederten Kinderfachabteilung Stadtroda behinderte Kinder ermordet wurden (Hill 2008, 8; Schmuhl 2010).

Seiner Karriere nach 1945 schadete seine Rolle in der Nazi-Eugenik kaum. Nach dem Krieg wurden alle Vorwürfe bzgl. Euthanasieverbrechen gegen Kloos wegen fehlender Beweise fallen gelassen. Zwar wurde ihm seine Habilitation aberkannt, doch konnte er sich bereits Anfang der 50er in Kiel neu habilitieren und war ab 1954 Direktor des Landeskrankenhauses Göttingen (Koller 2019). Ab 1958 übernahm er Lehraufträge an der Technischen Hochschule Braunschweig und der Universität Göttingen. In Göttingen war er auch als Sachverständiger in Wiedergutmachungsverfahren tätig (Klee 2003). Wir wissen schon, dass auch sein neurologisch-psychiatrisches Lehrbuch in der BRD weiterhin genutzt wurde, aber auch seine “Anleitung zur Intelligenzprüfung im Erbgesundheitsgerichtsverfahren”, die er 1942 als Beisitzer des Erbgesundheitsgerichts Jena veröffentlichte, wurde – revidiert, unter dem Titel Anleitung zur Intelligenzprüfung in der psychiatrischen Diagnostik (Kloos 1965) – in der BRD wieder publiziert (in der DDR wurde die Republikation verhindert) (Polianski 2020; Kloos 1965).

Kloos machte nie einen Hehl daraus, durchaus von der Richtigkeit, sogar der Notwendigkeit von Euthanasie und “Erbgesundheitspflege” überzeugt zu sein. Nachdem Helmut Becker (geb. 1941) in 1983 auf dem 86. Deutschen Ärzte Tag beklagte, dass die medizinische Ausbildung in der BRD immer noch von Nazis dominiert sei und Kloos und dessen Lehrbuch als Beispiel nannte, klagte letzterer wegen Beleidigung (Halter 1988). Auch in diesem Prozess positioniert sich Kloos nicht gegen Euthanasie, diese sei notwendig, das habe er immer eingesehen. Und doch habe es in seiner Institution keine Tötungen gegeben:

„Das stimmt doch alles nicht“, empört sich der grauhaarige alte Herr mit dem Schmiß in der linken Gesichtshälfte. Aber er war doch in der Kanzlei des Führers? Ja, er wurde über die geheime Reichssache unterrichtet, aber schon damals habe er seinen Gesprächspartnern klargemacht, daß eine solche Tötungsabteilung in Stadtroda nicht infrage komme. Die Leute in Thüringen seien nämlich viel zu geschwätzig, da lasse sich so etwas schlecht geheim halten. Außerdem sähe man es auf dem Friedhof, der neben dem Krankenhaus lag, sofort, wenn dort massenhaft Kinder begraben würden. Wie steht denn der Professor zur Kindereuthanasie? Schon damals, sagt er vor Gericht, habe er eingesehen, daß es so etwas geben müsse. In manchen Fällen sei das Leben quälender als der sanfte Tod. Nur er selbst habe nie so etwas praktiziert.

„Ich bin Fleischesser, aber schlachte nicht selbst“, sind die erklärenden Worte des Professors. (Wilmes 1985)

Becker wird in 1985 freigesprochen, Kloos darf Euthanasietäter genannt werden, Kloos legt Berufung ein, das Berufungsverfahren läuft bis Kloos es im Jahr seines Todes 1988 fallen lässt (Halter 1988), im gleichen Jahr erscheint die 10. und letzte Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs (Polianski 2020; Kloos and Simon 1988).

References

American Psychiatric Association. 1952. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders. 1st edition. Washington D.C.: American Psychiatric Association.
Halter, Hans. 1988. “»Die Mörder sind noch unter uns« Ns-Ärzte: Von der Euthanasie.” Der Spiegel: Politik, June 19, 1988. https://www.spiegel.de/politik/die-moerder-sind-noch-unter-uns-ns-aerzte-von-der-euthanasie-a-9c82c3f3-0002-0001-0000-000013529152.
Hill, Jennifer. 2008. “Zum schicksal männlicher patienten der jenaer psychiatrischen- und nervenklinik 1933 bis 1945 nach ihren verlegung in die landesheilanstalten stadtroda und blankenhain.” PhD thesis, Jena. https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00011858.
Klee, Ernst. 2003. Das Personenlexikon zum Dritten Reich: wer war was vor und nach 1945. Frankfurt am Main: S. Fischer.
Kloos, Gerhard. 1944. Grundriss Der Psychiatrie Und Neurologie Mit Besonderer Berücksichtigung Der Untersuchungstechnik. Sammlung Medizinischer Grundrisse. München: Müller & Steinicke.
———. 1962. Grundriß Der Psychiatrie Und Neurologie Mit Besonderer Berücksichtigung Der Untersuchungstechnik. 6. Auflage. München: Verlag von Rudolph Müller & Steinecke.
———. 1965. Anleitung zur Intelligenzprüfung in der psychiatrischen Diagnostik. 5., unveränd. Aufl. Stuttgart: Fischer.
Kloos, Gerhard, and Walther Simon. 1988. Grundriss Der Psychiatrie Und Neurologie: Unter Besonderer Berücksichtigung Der Untersuchungstechnik. Müller und Steinicke.
Koller, Manfred. 2019. “Die Geschichte Der Psychiatrie in Göttingen – Schwerpunkt LKH.” In 150 Jahre Universitätspsychiatrie in Göttingen, 9–36. V&R unipress. https://doi.org/10.14220/9783737009010.9.
Polianski, Igor J. 2020. “Psychiatrische Fachbücher aus dem Nationalsozialismus und die zensorische Praxis in der SBZ und frühen DDR.” Der Nervenarzt 91 (3): 261–67. https://doi.org/10.1007/s00115-019-0726-2.
Schmuhl, Hans-Walter. 2010. “Kinderheilkunde in der NS-Zeit: Sozialsanitäres Großprojekt – Arzt am „Volkskörper‘.” Deutsches Ärzteblatt. November 12, 2010. https://www.aerzteblatt.de/archiv/79245/Kinderheilkunde-in-der-NS-Zeit-Sozialsanitaeres-Grossprojekt-Arzt-am-Volkskoerper.
Wilmes, Annette. 1985. “Der Fleischesser schlachtet nicht selbst.” Die Zeit, March 8, 1985. https://www.zeit.de/1985/11/der-fleischesser-schlachtet-nicht-selbst.

  1. Der ganze Abschnitt zu Psychopathie findet sich hier als pdf↩︎

  2. Arbeitshäuser als Alternative zu Gefängnishaft bestanden in der BRD bis 1970. ↩︎